Philosophie

 

Die Philosophie unserer Nachsuchenarbeiten

Wir arbeiten gemäss Thurgauischem Reglement über den Einsatz von Hunden zur Nachsuche vom 1. März 2007 und der Sankt Gallischen Jagdverordnung 853.11 vom 31. Oktober 1995, sowie den Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2012 / 2013, welche vom Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden am 12. Juni 2012 erlassen wurde. Wir wollen mit unserer Schweisshundestation die bestehenden Schweisshundeführer und Nachsuche-Gespanne in allen Belangen unterstützen, sowie die Verfügbarkeit von diesen sicherstellen.


Wichtige Punkte für uns sind:

          - Zuverlässigkeit

          - Verschwiegenheit

          - Professionelles Arbeiten

          - Unbedingter Wille das verletzte Wild zu finden

          - Leistungsgeprüfte Hunde (500m und 1000m Schweissprüfung)

          - Wildscharfe Hunde

          - Körperliche Fitness von Führer und Hund

          - Regelmässige Fortbildung

          - Übung mit Hund und Nachsuchenwaffe